ZEHNER-Glücksrad

Fr, 29. November
Vergangen

ZEHNER-Gutscheine kaufen & gewinnen!

Das ZEHNER-Glücksrad findet das nächste Mal am 29. November 2024 statt. Wer am Aktionstag ZEHNER Shopping-Gutscheine ab Euro 50,- beim Besucher-Service im MURPARK kauft, darf am Glücksrad drehen und hat die Chance, seinen ZEHNER Einkauf zu verdoppeln!

Außerdem gibt es viele andere tolle Preise zu gewinnen!
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Teilnahmebedingungen: Veranstalter ist die MURPARK Shopping Center GmbH. Mit der Teilnahme akzeptiert der Teilnehmer die nachfolgenden Teilnahmebedingungen: Der Kauf von ZEHNER Gutscheinen an der MURPARK Kunden-Information ab Euro 50,- berechtigt den Teilnehmer, unmittelbar nach dem Kauf einmal am ZEHNER-Glücksrad zu drehen.

Pro Person und Tag ist nur eine Teilnahme möglich. Stoppt das ZEHNER-Glücksrad auf dem Feld (x2)- Verdoppelung, gewinnt der Teilnehmer den Wert seiner gekauften Gutscheine zusätzlich in Form von ZEHNER-Gutscheinen. Der Höchstgewinn beträgt Euro 500,- in ZEHNER Gutscheinen.

Stoppt das ZEHNER-Glücksrad auf dem MURPARK Feld (rote Welle), gewinnt der Teilnehmer einen Trostpreis. Stoppt das ZEHNER-Glücksrad auf dem Geschenk-Feld (Geschenkspaket), gewinnt der Teilnehmer einen Sachpreis. Stoppt das ZEHNER-Glücksrad auf dem Kaffee-Feld (Kaffeetasse), gewinnt der Teilnehmer einen Kaffeegutschein. Stoppt das ZEHNER-Glücksrad auf einem anderen Feld, wurde nichts gewonnen und das Spiel ist beendet.

Eine Barablöse der Gewinne ist nicht möglich. Teilnahmeberechtigt sind Personen ab dem 14. Lebensjahr. Gewinnt der Teilnehmer den Höchstgewinn, so stimmt er zu, dass die Gewinnübergabe dokumentiert wird und Bild- und Tonmaterial für Werbung in jeder Form von MURPARK verwendet werden darf. Das Recht, die Teilnahmebedingungen zu ändern sowie Teilnehmer, die gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen mit sofortiger Wirkung von der Teilnahme auszuschließen, wird vorbehalten. Der Ausschluss von Teilnehmern erfolgt jedenfalls, wenn Umstände auftreten, die den Verdacht einer Manipulation erwecken. Eine allenfalls bereits erworbene Berechtigung zum Gewinnbezug erlischt in diesen Fällen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.